Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reisevereinbarungen ergänzen die §§ 651 a ff.BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter Cono Sur (im Folgenden auch »wir« oder »uns« genannt). Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und besondere Kataloghinweise haben Vorrang. Sollte Cono Sur als Vermittler für andere Leistungsträger, z. B. für Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften, auftreten, so gelten deren Reisevereinbarungen.

Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn:

Der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Hotelübernachtung) von Cono Sur Reisebüro bucht.

Cono Sur Reisebüro ausdrücklich als Reisevermittler einzelner Reiseleistungen (z.B. Nur-Flug) oder verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. In diesen Fällen kommen die Allgemeinen Reisebedingungen/Geschäftsbedingungen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters bzw. Leistungserbringers sowie die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (AVB) der Cono Sur Reisebüro zur Anwendung, sofern diese wirksam einbezogen wurden.

 

Fluganreise, Inlandsflüge, Airpässe:
Flugleistungen sind von uns für Sie vermittelte Leistungen mit der Fluggesellschaft. Im Rahmen dieses Geschäftsbesorgungsvertrages haften wir für eine ordentliche Abwicklung, z.B. die Weitergabe aller relevanten Informationen wie Flugzeiten, Änderungen, die die Reisepläne beeinträchtigen können. Ihr Vertragspartner der Flugreisen ist das Flugunternehmen selbst. Nach Reiseantritt müssen Sie für die Rückbestätigung spätestens 3 Tage vor Weiterreise sorgen und nehmen deshalb etwaige Änderungen direkt von der Fluggesellschaft zur Kenntnis. Wir haften jedoch nicht für Abhilfe, die eventuell durch solche Änderungen nötig werden könnte, z.B. bei nicht mehr realisierbaren Anschlussverbindungen. Preise, abweichende Stornobedingungen und sonstige Konditionen werden tagesaktuell mit Ihnen schriftlich oder mündlich vereinbart. Von uns gebuchte Flüge gelten für die Daten wie von Ihnen gebucht und von uns bestätigt – bzw. wie sie im Flugticket erscheinen. Änderungsmöglichkeiten nur auf Anfrage. Die Standard-Stornogebühren für Flugtickets sind 150,– Euro vor und 300,– Euro pro Ticket nach Ausstellung. Bitte beachten Sie, dass viele Tarife sofortige Ausstellung/Bezahlung nach Reservierung verlangen.Die Regelung für das erlaubte Freigepäck im Flugzeug ist abhängig von der Fluggesellschaft, der Buchungsklasse und der Strecke. Informationsquellen sind das Reisebüro und die Webseiten der Fluggesellschaft.

 

Leistungen, Reisepreise:
Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung und aus der Reisebestätigung. Treten für uns wirtschaftlich unzumutbare Umstände ein, die Reise zum vereinbarten Preis durchzuführen, sei es auf Grund von Erhöhungen der Beförderungskosten, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, erhalten Sie ein unverbindliches Ersatzangebot. Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss ist jedoch nur zulässig wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als zwei Monate liegen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% haben Sie das Recht die Reise kostenlos abzusagen.


Beratungs-, Buchungsgebühren:
Werden für selbstveranstaltete Reisen im Sinne dieses Katalogs nicht berechnet.

 

Reisepreisabsicherung:
Bei Reiseveranstaltungen (nicht z. B. bei Nur-Flug Buchungen) ist Ihr Reisepreis gemäß § 651 k (1)–(3) BGB gegen Konkursausfall und Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des erforderlichen Sicherungsscheins erfolgen.

 

Anmeldung:
Schriftliche, mündliche oder telefonische Anmeldungen betrachten wir als verbindlich.

 

Zahlung:
Bei Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Den Restbetrag begleichen Sie bitte bis 31 Tage vor Abreise. Bitte benachrichtigen Sie uns ca. eine Woche vorher, wenn Sie die Reiseunterlagen gegen Bezahlung bei uns abholen wollen. Sollten auf Grund besonderer Vereinbarungen mit unseren Leistungsträgern frühere Vollzahlungen nötig sein, so erhalten Sie gleichzeitig auch die entsprechenden Reisedokumente. Für selbstveranstaltete Programme akzeptieren wir grundsätzlich Ihre EC-Karte, sowie Master-/Eurocard und Visa-Card. In anderen Fällen nur nach Absprache.

 Preisänderung:

Cono Sur Reisebüro bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich Änderungen der Wechselkurse, der Treibstoffkosten, der Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren, Einreisegebühren oder Luftsicherheitskosten, sowie Steuererhöhungen auf gebuchte Leistungen, Touristenabgaben oder staatliche Nationalparkgebühren ergeben.

-Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Cono Sur Reisebüro den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  • bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Cono Sur Reisebüro vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  • in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Cono Sur Reisebüro vom Reisenden verlangen.

-Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben oder Steuern (insbesondere Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, staatliche Nationalparkgebühren) gegenüber Cono Sur Reisebüro erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

-Sofern der Reisepreis wegen Änderung des Wechselkurses erhöht wird, hat Cono Sur Reisebüro dem Reisenden offen zu legen, welchen Kurs er zu welchem Zeitpunkt für die Reiseausschreibung ursprünglich zu Grunde gelegt hat, wobei der Stichpunkt für die Wechselkursänderung nach dem Tag des Vertragsschlusses ist.

Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Eine Preisänderung durch Cono Sur Reisebüro ist nur dann zulässig, wenn wir den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet, sowie hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt und dies spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

 

Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angegebene Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch den Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sollten uns in Einzelfällen nicht höhere Kosten auf Grund von speziellen Vereinbarungen mit Leistungsträgern entstehen, können Sie die Reise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt stornieren.

Allgemeine Stornopauschale:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 7. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt
und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Besondere Stornopauschale:

Sonderangebote/Specials, individuell ausgearbeitete Pauschalreisen, Pauschalreisen mit Flügen im Zielgebiet zu tagesaktuellen Preisen sowie Gruppenreisen unterliegen besonderen Stornierungsbedingungen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung/Angebot und der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGBausdrücklich hingewiesen wird.

Nach Reiseantritt (erste gebuchte Leistung) besteht kein Anspruch auf Erstattung. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

 

Beschränkung der Haftung:
Unsere Haftung für vertragliche Haftungsansprüche und für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Cono Sur Reisebüro gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.

Cono Sur Reisebüro haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Cono Sur Reisebüro sind. Cono Sur Reisebüro haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens Cono Sur Reisebüro ursächlich waren.

Cono Sur Reisebüro haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Cono Sur Reisebüro oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

 

 

Versicherungen:
Dringend empfehlen wir den Abschluss einer Rücktrittskosten- sowie Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung!

Gepäckverspätung und -beschädigung:

Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch Cono Sur Reisebüro lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde.

Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften:
Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Cono Sur Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

 

Mitwirkungspflicht:
Beanstandungen während der Reise sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw., wenn nicht möglich, uns zu melden! Auch in Ihrem eigenen Interesse sind Sie verpflichtet, evtl. entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten! Änderung der Katalogpreise vorbehalten. Keine Haftung bei Druck- und Rechenfehlern. Mit dem Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle vorhergehenden Kataloge ihre Gültigkeit.

 

Info:
Stand Juli 2018 © Cono Sur
Juli 2018, Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet.

 

Reiseveranstalter:
Cono Sur Reisebüro
Inhaber:  Caroline Virchow
Kirchstr. 4 · 70173 Stuttgart
Telefon: 0711-2366752/53
Telefax: 0711-2366754
e-Mail: info@conosur.de
Gerichtsstand: Stuttgart